Die Bestattungsverfügung ist eine der wichtigsten Dokumente der Vorsorge. Mit der Bestattungsverfügung legen Sie fest, was nach dem Tod mit Ihren sterblichen Überresten genau geschehen soll.
Die Bestattungsverfügung wird oft vergessen, beziehungsweise es werden Wünsche zu Trauerfeier und Bestattung im Testament festgehalten. Das wird aber in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Damit ist es der falsche Ort für diese Festlegungen.
Betreuungsrecht ist im Bereich Vorsorge ein wichtiges Thema.
Frühzeitig selbstbestimmt Festlegungen zu treffen garantiert Ihnen, dass ihre Wünsche auch so umgesetzt werden, wie Sie es für richtig halten. Dafür ist eine vertraute Person sehr hilfreich.
Wer für sich selbst vorsorgt und eine Patientenverfügung formuliert, denkt für den Ernstfall gerüstet zu sein und das seinen Wünschen entsprochen wird, doch dies ist in vielen Fällen nicht möglich, weil die Formulierungen zu ungenau sind. In diesen Fällen müssen die Ärtzte ihrer Verpflichtung zur Hilfe nachkommen um sich nicht selbst strafbar zu machen.
Sich mit dem eigenen Tod und mit den Folgen auseinanderzusetzen ist für viele ein Tabuthema. Eine fehlende oder mangelhafte letztwillige Verfügung kann allerdings zu familiären Konflikten und unerwünschten Erbfolgen führen. Aus Nachlässigkeit landet schon heute ein hoher Anteil des Vermögens dort, wo es der Erblasser am wenigsten wünscht. Um das zu vermeiden empfehlen wir, sich so frühzeitig wie möglich mit der persönlichen Vorsorge auseinanderzusetzen.
Das Reihengrab ist eine kostengünstige Alternative zum Wahlgrab - aber Vorsicht, beim Reihengrab bestehen Einschränkungen, über die Sie sich im Vorfeld informieren sollten, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
In den ersten Stunden:
- Arzt rufen, der den Todesschein ausstellt
- Benachrichtigung der engsten Angehörigen
- Verträge und Verfügungen suchen und danach handeln (Willenserklärungen, Bestattungsvorsorge, Dauergrabpflege, ...)
- Wichtige Unterlagen zusammenstellen (Personalausweis, Geburtsurkunde, ...)
Durch einen Unfall, eine Krankheit oder fortschreitendes Alter kann jeder von uns in eine Situation kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist.
Wenn man sich noch jung und gesund fühlt und auch wenn man an die eigene Endlichkeit nicht gerne denkt, gerade dann, bevor es einmal zu spät ist, sollte man sich rechtzeitig mit der Situation einer möglichen eigenen Hilflosigkeit befassen.
Viele Vorsorgevollmachten sind juristisch nicht wasserdicht und damit wirkungslos. Der Verein VorsorgeAnwalt, ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit Spezialkenntnissen für die Beratung bei Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, erklärt auf was zu achten ist.
Andreas Mäsing, geschäftsführender Vorstand der FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG, beantwortet wichtige Fragen für den Abschluss von Vorsorgeverträgen unter Mitwirkung der Treuhandstelle.
Redaktion: Wer ist die Treuhandstelle?
Mäsing: Wir sind eine berufsständische Genossenschaft für die Region Gelsenkirchen, Marl, Herne, Herten, Recklinghausen, mit dem Zweck der treuhänderischen Verwaltung anvertrauter Gelder für die persönliche Vorsorge und Sicherstellung der im Treuhandvertrag vereinbarten Leistungen.
Viele Menschen haben bereits zu Lebzeiten über einen Dauergrabpflege-Vertrag die Pflege der eigenen Grabstätte festgelegt, um Angehörige später davon zu entlasten. Doch der letzte Wille, schriftlich festgehalten und vorab bezahlt, wurde in der Vergangenheit häufig durch soziale Härte in Frage gestellt.
Um Unsicherheiten oder unnötigen Belastungen für seine Angehörigen vorzubeugen, sollte sich jeder zu Lebzeiten durch den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages oder einer Regelung in seinem Testament um die Pflege seines Grabes kümmern.