Heute regeln, was morgen wichtig werden kann
Vorsorge bedeutet, Verantwortung zu übernehmen - für sich selbst und für die Menschen, die einem nahestehen. Wer frühzeitig wichtige Entscheidungen trifft, schafft Klarheit, bewahrt die eigene Selbstbestimmung und entlastet Angehörige im Ernstfall.
In dieser Rubrik finden Sie Informationen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht, Bestattungsvorsorge und weiteren Möglichkeiten, persönliche Wünsche rechtzeitig festzuhalten.
Denn gute Vorsorge endet nicht bei rechtlichen Dokumenten. Sie umfasst auch die Frage, wie Abschied, Grab und Erinnerung einmal gestaltet werden sollen.
Hier finden Sie folgende Beiträge:
- Vorsorge: Verantwortung für sich und andere
- Vorsorgevollmacht: Die wichtigste Vollmacht Ihres Lebens
- Patientenverfügung: Klarheit für Ärzte und Angehörige
- Betreuungsrecht verständlich erklärt
- Bestattungsverfügung
- Vorsorge allein reicht nicht - sie muss auch auffindbar sein (ZVR)
- Totenfürsorgeberechtigter: Wer entscheidet über meine Bestattung?
- Bestattungsvorsorge: Den eigenen Abschied selbst gestalten
- Dauergrabpflege: Wer kümmert sich später um mein Grab?
- Friedhof: Mehr als ein Ort der Bestattung
- Den Nachlass rechtzeitig regeln
- Habe ich an alles gedacht?
- Formulare, Muster und Hilfen
Wer mitten im Leben steht, sollte möglichst frühzeitig über die eigene Vorsorge nachdenken.
Nur allzu schnell können Situationen eintreten, in denen man nicht mehr in der Lage ist, rational zu denken und richtige Entscheidungen zu treffen.
Das kann in Folge des plötzlichen Verlustes eines Angehörigen der Fall sein. Aber auch aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung kann die eigene Handlungsfähigkeit verloren gehen.
Treffen Sie Vorsorge durch die Erstellung von Vollmachten für besondere Lebensituationen, wie Krankheit. Dann können Personen die Sie selbst bestimmt haben, ausgewählte Entscheidungen für Sie übernehmen.
Wer für sich selbst vorsorgt und eine Patientenverfügung formuliert, denkt für den Ernstfall gerüstet zu sein und das seinen Wünschen entsprochen wird, doch dies ist in vielen Fällen nicht möglich, weil die Formulierungen zu ungenau sind. In diesen Fällen müssen die Ärtzte ihrer Verpflichtung zur Hilfe nachkommen um sich nicht selbst strafbar zu machen.
Die Bestattungsverfügung ist eine der wichtigsten Dokumente der Vorsorge. Mit der Bestattungsverfügung legen Sie fest, was nach dem Tod mit Ihren sterblichen Überresten genau geschehen soll.
Die Bestattungsverfügung wird oft vergessen, beziehungsweise es werden Wünsche zu Trauerfeier und Bestattung im Testament festgehalten. Das wird aber in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Damit ist es der falsche Ort für diese Festlegungen.![]()
Betreuungsrecht ist im Bereich Vorsorge ein wichtiges Thema.
Frühzeitig selbstbestimmt Festlegungen zu treffen garantiert Ihnen, dass ihre Wünsche auch so umgesetzt werden, wie Sie es für richtig halten. Dafür ist eine vertraute Person sehr hilfreich.
Was nützt Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden?
Durch das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall gefunden werden: einfach, schnell, sicher.
Wer entscheidet über meine Bestattung?
Das Recht des Totenfürsorgeberechtigten verständlich erklärt
Viele Menschen gehen davon aus, dass nach ihrem Tod automatisch die nächsten Angehörigen über die Bestattung entscheiden. Tatsächlich ist die Rechtslage etwas komplexer. Wer über die Art der Bestattung, den Ort der Beisetzung, die Gestaltung der Trauerfeier oder die spätere Grabstätte entscheidet, wird als Totenfürsorgeberechtigter bezeichnet. Diese Person trägt die Verantwortung dafür, die Bestattung zu organisieren und den Willen der verstorbenen Person zu beachten. Dabei gilt ein wichtiger Grundsatz:
Ihr Wille geht vor
Im deutschen Bestattungsrecht hat der Wunsch der verstorbenen Person höchste Priorität.
Den eigenen Abschied selbst gestalten
Selbst bestimmen und Angehörige entlasten
Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Abschied. Dennoch gehört die Bestattungsvorsorge zu den wichtigsten Formen persönlicher Vorsorge. Sie gibt Sicherheit, schafft Klarheit und entlastet Angehörige in einer emotional schwierigen Situation.
Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie bereits heute festlegen, wie Ihr Abschied einmal gestaltet werden soll. Gleichzeitig können die hierfür entstehenden Kosten abgesichert werden.
Wer kümmert sich später um mein Grab?
Diese Frage beschäftigt viele Menschen. Kinder wohnen oft weit entfernt, Familienstrukturen verändern sich und nicht immer können Angehörige die Pflege einer Grabstätte dauerhaft übernehmen.
Mit einer Dauergrabpflege kann die langfristige Pflege und Erhaltung einer Grabstätte bereits zu Lebzeiten verbindlich geregelt werden.
Was ist Dauergrabpflege?
Dauergrabpflege ist die vertraglich geregelte Pflege einer Grabstätte über einen längeren Zeitraum, häufig über die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte. Die vereinbarten Leistungen werden von qualifizierten Friedhofsgärtnern ausgeführt und regelmäßig kontrolliert.
Mehr als ein Ort der Bestattung
Friedhöfe sind Orte der Erinnerung, der Kultur und der Begegnung mit der eigenen Geschichte. Sie schaffen Raum für Trauer und Gedenken und ermöglichen Angehörigen einen konkreten Ort der Erinnerung.
Gleichzeitig sind Friedhöfe wichtige Grünflächen in unseren Städten. Sie bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere und leisten einen wertvollen Beitrag zum Stadtklima.
Wer soll mein Vermögen bekommen, wenn ich nicht mehr bin?
Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehungen gestört und Freundschaften sind daran zerbrochen. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihrer Familie und Freunden jedoch ersparen, wenn Sie rechtzeitig über das Erben und das Vererben informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen.
Oft werden im Trauerfall, vielleicht aus Unwissenheit oder Zeitdruck, von den Angehörigen Entscheidungen getroffen, die nicht im Sinne des Verstorbenen sind und die sie selbst möglicherweise später in Frage stellen.
Mittlerweile gibt es immer mehr Menschen, die sich Gedanken über die eigene Endlichkeit machen, mitbestimmen und festlegen möchten, wie der letzte Weg und die Gedenkstätte sein sollen.
Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesministerium für Justiz haben viele Informationen zu den Themen Betreuung, Vollmachten und Patientenverfügungen zusammengestellt.





