Fast ihr ganzes Leben haben Martha und Otto Simmerl geteilt. Eiserne Hochzeit haben sie sogar gefeiert. Doch am Ende war sie nicht mehr die Richtige für ihn - so fand jedenfalls das Gericht.
Als ihr Mann einen Schlaganfall erlitt, bestellte die Behörde einen Betreuer, der von nun an über die medizinische Behandlung und die Familienfinanzen verfügte.
Die Begründung: Martha Simmerl sei immerhin schon 85 Jahre und gesundheitlich selbst nicht auf der Höhe. Und die übrigen Familienangehörigen lebten zu weit weg. Familie Simmerl war geschockt.
Dasselbe könnte jeder Familie passieren. Viele haben Angst vor so einer Form von Entmündigung.
Christa K. und Ihr Ehemann Walter brauchten sich in Ihrem Leben nie Sorgen um Ihre Zukunft machen. Sie waren finanziell abgesichert.
Um Ihren beiden Kindern das Leben nach Ihrem Ableben zu erleichtern, unterzeichnete das Ehepaar bereits zu Lebzeiten einen Vorsorge-Vertrag für die Grabpflege eines Doppelgrabes.
Blindes Vertrauen wurde einer Rentnerin aus dem südhessischen Fürth fast zum Verhängnis.
Die 81jährige Frau übergab gutgläubig wichtige Versicherungsdokumente an ihre Vermieterin, mit der Bitte diese zu verwalten.
Wie wichtig es ist für den Betreuungsfall und darüber hinaus persönliche Vorsorge zu treffen zeigt der Fall aus Hessen: