www.vorsorge-im-pott.de
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[Beitragsbild: Vorsorgevollmacht]Treffen Sie Vorsorge durch die Erstellung von Vollmachten für besondere Lebensituationen, wie Krankheit. Dann können Personen die Sie selbst bestimmt haben, ausgewählte Entscheidungen für Sie übernehmen.

Auch die oft ungeliebten Themen, wie Bestattung und Grabpflege können schon zu Lebzeiten in der Familie besprochen werden.

Dann können eigene Wünsche klar formuliert werden. Diese können in Vorsorge-Verträgen festgehalten werden, die für die Ausführung der Wünsche garantieren und die Angehörigen in der schweren Zeit, nach dem Verlust eines geliebten Menschen, entlasten.

Ausführliches Informationsmaterial erhalten Sie von der
FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG unter:
Tel.: (0209) 31 80 80
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Aber auch beim Bundesministerium der Justiz finden sie Informationen zu Verfügungen und Vorsorgevollmachten.

 

Irrtum: Ehepartner dürfen automatisch entscheiden

Viele Menschen gehen davon aus, dass Ehepartner oder Kinder automatisch Entscheidungen treffen dürfen. Dies ist in Deutschland grundsätzlich nicht der Fall. Ohne Vorsorgevollmacht kann im Ernstfall ein gerichtliches Betreuungsverfahren erforderlich werden.

Seit 2023 gibt es zwar ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht, dieses gilt jedoch nur für bestimmte medizinische Situationen und ersetzt keine umfassende Vorsorgevollmacht.

Wo sollte die Vollmacht hinterlegt werden?

  • bei Vertrauenspersonen
  • beim Zentralen Vorsorgeregister (Link)
  • Hinweis im Geldbeutel

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer dient genau diesem Zweck.

 

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