www.vorsorge-im-pott.de
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VorsorgevollmachtTreffen Sie Vorsorge durch die Erstellung von Vollmachten für besondere Lebensituationen, wie Krankheit. Dann können Personen die Sie selbst bestimmt haben, ausgewählte Entscheidungen für Sie übernehmen.

Auch die oft ungeliebten Themen, wie Bestattung und Grabpflege können schon zu Lebzeiten in der Familie besprochen werden.

Dann können eigene Wünsche klar formuliert werden. Diese können in Vorsorge-Verträgen festgehalten werden, die für die Ausführung der Wünsche garantieren und die Angehörigen in der schweren Zeit, nach dem Verlust eines geliebten Menschen, entlasten.

Ausführliches Informationsmaterial erhalten Sie von der 
FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG unter:
Tel.: (0209) 31 80 80
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Aber auch beim Bundesministerium der Justiz finden sie Informationen zu Verfügungen und Vorsorgevollmachten.

 

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