Hier finden Sie folgende Beiträge:
- Grabgestaltung so individuell wie das Leben
- Pflanztrends für den Friedhof
- Sicherheit durch den Treuhandvertrag
- Sozialamt darf persönliche Vorsorge durch Dauergrabpflege-Vertrag nicht antasten
- Sind die Kosten der Grabpflege eine Nachlassverbindlichkeit?
- Treuhandvertrag für Angehörige bindend
- Kosten der Vorsorge
Pflanzen besitzen eine Symbolkraft, die eine große Hilfe ist, um unsere Gefühle auszudrücken.
Die richtigen Pflanzen schenken Trost und spiegeln das eigene Leben wieder.
Mit einer individuellen Grabgestaltung, außergewöhnlichen Bepflanzungen wird der Ort der Trauer zu einem Ort, an dem man Ruhe und Kraft schöpfen kann.
Professionelle Friedhofsgärtner beraten Sie gerne bei der richtigen Pflanzenauswahl.
Jedes Jahr kommen neue, robuste Pflanzen auf den Markt, die sich bestens für die Bepflanzung auf Friedhöfen eignen.
Wer für Bestattung, Grabgestaltung und Dauergrabpflege vorsorgt, möchte sicher sein, dass später alles wie gewünscht geregelt ist. Ein Treuhandvertrag sorgt dafür, dass vereinbarte Leistungen finanziell abgesichert, kontrolliert und langfristig zuverlässig umgesetzt werden.
Viele Menschen haben bereits zu Lebzeiten über einen Dauergrabpflege-Vertrag die Pflege der eigenen Grabstätte festgelegt, um Angehörige später davon zu entlasten. Doch der letzte Wille, schriftlich festgehalten und vorab bezahlt, wurde in der Vergangenheit häufig durch soziale Härte in Frage gestellt.
Um Unsicherheiten oder unnötigen Belastungen für seine Angehörigen vorzubeugen, sollte sich jeder zu Lebzeiten durch den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages oder einer Regelung in seinem Testament um die Pflege seines Grabes kümmern.
Angehörige sind an lebzeitige Erklärungen des Verstorbenen gebunden, dies gilt erst recht wenn schriftliche Erklärungen vorliegen.
Ein Treuhandvertrag, in dem der Verstorbene zu Lebzeiten seinen Willen zur dauerhaften und möglichst lange anhaltenden Grabpflege durch eine Friedhofsgärtnerei zum Ausdruck gebracht hat, genügt diesen Anforderungen.
Die Kosten einer Vorsorge sind so individuell wie die Wünsche, die damit verbunden sind. Gut ist, wenn nicht nur die Leistungen frühzeitig geregelt werden, sondern auch die Frage, wie diese sicher und passend finanziert werden können.
Wer für den eigenen Sterbefall vorsorgt, möchte vor allem eines: Klarheit schaffen und Angehörige entlasten. Dabei geht es nicht nur um die inhaltliche Planung einer Bestattung, sondern auch um die finanzielle Absicherung der gewünschten Leistungen.
Zu einer Vorsorge können ganz unterschiedliche Bereiche gehören. Dazu zählen zum Beispiel die Bestattung selbst, die spätere Grabpflege oder Dauergrabpflege, ein Grabstein oder Denkmal sowie gegebenenfalls auch eine Grabstein-Wartungs- und Sicherungsvorsorge. Welche Kosten im Einzelfall entstehen, hängt immer von den persönlichen Wünschen, der gewählten Grabart und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Die Seite „Kosten der Vorsorge“ auf Vorsorge-im-Pott benennt diese Bereiche bereits heute, allerdings bislang noch sehr knapp.





