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Vorsorgevollmacht - Vorsicht mit BlaupausenViele Vorsorgevollmachten sind juristisch nicht wasserdicht und damit wirkungslos. Der Verein VorsorgeAnwalt, ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit Spezialkenntnissen für die Beratung bei Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, erklärt auf was zu achten ist.

Immer mehr Menschen sorgen für einen brisanten Ernstfall mit einer Vorsorgevollmacht vor. Doch die Folgen einer fehlerhaften Vorsorgevollmacht können fatal sein: Anders als erwartet, kann der Bevollmächtigte die Interessen des Vollmachtgebers im täglichen Geschäftsverkehr nicht vertreten. Stattdessen lassen ihn Arzt, Pflegheim, Bank, Versicherung oder der Vermieter einfach abblitzen. In solchen Fällen setzt ein Gericht einen Betreuer ein. Genau das sollte die Vollmacht vermeiden: Dass eine wildfremde Person das Ruder übernimmt. "Selbst Ehegatten oder Kinder haben kein gesetzliches Vertretungsrecht", warnt Dietmar Kurze, Fachanwalt für Erbrecht und Vorsorgeanwalt in Berlin. Sollen sie das Leben ihres Verwandten regeln, brauchen sie folglich ebenfalls eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht.

Die meisten Vorsorgevollmachten scheitern an der laienhaften Formulierung. Solche Fehler finden die Experten vom Verein VorsorgeAnwalt sogar in vorgedruckten Mustern, die Verbrauchern als Blaupause für eine Vorsorgevollmacht angeboten werden. Dort steht dann zum Beispiel, dass die Vollmacht erst gelten würde, "wenn ich wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln kann." Schöne Worte, schöner Schein. Denn genau dieser Satz macht die Vorsorgevollmacht wertlos.

Eine Vorsorgevollmacht regelt zwei grundsätzliche Fragen: Wer ist der Bevollmächtigte? Und welche Entscheidungen darf er treffen? Doch das allein genügt nicht. Es stellt sich die Frage nach der Haftung des Bevollmächtigten. Um späteren Streit zu vermeiden, sollte die Vorsorgevollmacht sicherstellen, dass sich der Bevollmächtigte nicht gegenüber Erben oder Vormundschaftsgericht rechtfertigen muss. Wenn sich Ehegatten gegenseitig bevollmächtigen, ist das im Prinzip einfacher. Was aber passiert, wenn der eine Partner den anderen nicht mehr unterstützen kann?

Voraussetzung für eine Vollmacht ist Vertrauen. Trotzdem empfiehlt der Verein VorsorgeAnwalt zur Absicherung das Vieraugenprinzip. "Das Vieraugenprinzip hat sich in der Praxis als Sicherheitsgurt bewährt. Es sorgt dafür, dass Entscheidungen auch wirklich im Sinne des Vollmachtgebers getroffen werden", erklärt Rechtsanwalt Kurze.

Für die Rolle der Kontrollinstanz stehen im Bedarfsfall auch die Rechtsanwälte bereit, die sich im Verein VorsorgeAnwalt zusammengeschlossen haben, um für mehr Rechtssicherheit in der Vollmachtspraxis zu sorgen.

 

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