www.vorsorge-im-pott.de
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Wer eine Vorsorgevollmacht erteilen kann, erhält keinen BetreuerDurch einen Unfall, eine Krankheit oder fortschreitendes Alter kann jeder von uns in eine Situation kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist.

Wenn man sich noch jung und gesund fühlt und auch wenn man an die eigene Endlichkeit nicht gerne denkt, gerade dann, bevor es einmal zu spät ist, sollte man sich rechtzeitig mit der Situation einer möglichen eigenen Hilflosigkeit befassen.

Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung werden in diesem Zusammenhang häufig genannt. Bei einer Betreuung ordnet das Vormundschaftsgericht eine gesetzliche Betreuung an. Das können dann oftmals auch Fremde sein. In einer Betreuungsverfügung kann jeder selbst regeln, wer im Falle des Falls vom Gericht als Betreuer für ihn eingesetzt werden soll. Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht gegenüber der Betreuung ist, dass sie individuell auf Ihre persönliche Situation formuliert und zugeschnitten werden kann.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil der Vorsorgevollmacht ist, dass sie auch wieder von Ihnen zurückgenommen werden kann. Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 21.11.2013 – XII ZB 481/12) entschieden, dass sogar eine Betreuung nicht angeordnet werden darf, wenn der Betroffene noch eine Person seines Vertrauens bevollmächtigen kann. Das Ergebnis ist für die Betroffenen sehr zu begrüßen, da sie im Rahmen der Vorsorgevollmacht und der damit verbundenen Vorsorgegestaltung ihre persönlichen Verhältnisse viel individueller regeln können.

Auch sind die Bevollmächtigten nicht der Kontrolle des Betreuungsgerichts unterstellt. Bei der Treuhandstelle sowie von Betreuungsvereinen, caritativen Einrichtungen, Verbraucherzentralen oder direkt beim Sozialministerium NRW (www.mags.nrw/soziales - Suchworte: Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung) bzw. beim Bundesministerium der Justiz erhalten Sie weitergehende Informationen, Musterformulare und Vollmachten zu diesem Thema.

 

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