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Erben und VererbenWer soll mein Vermögen bekommen, wenn ich nicht mehr bin?

Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehungen gestört und Freundschaften sind daran zerbrochen. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihrer Familie und Freunden jedoch ersparen, wenn Sie rechtzeitig über das Erben und das Vererben informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen.

Dabei ist zu überlegen, ob ein Testament errichtet werden soll. Wenn kein Testament vorhanden ist, erben nach dem deutschen Recht grundsätzlich nur Verwandte, also Personen, die gemeinsame Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, aber auch noch entferntere gemeinsame Vorfahren haben.

Nicht in diesem Sinne verwandt, und daher von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, sind Verschwägerte: z. Bsp. Schwiegersohn/-tochter, angeheirateter Onkel/Tante; denn mit diesen hatte die verstorbene Person (Erblasser) keine gemeinsame Vorfahren.
Eine Ausnahme vom Grundsatz besteht für Ehepartner und Adoptivkinder.

Wer mehr zu dem Thema „Erben und Vererben“ wissen will, dem empfehlen wir als erste Hilfestellung und Orientierung die gleichnamige Broschüre. Kostenlos erhältlich beim Bundesministerium der Justiz, 11015 Berlin.

 

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