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Zentrales Testamentsregister (ZTR)Seit dem 01.01.2012 gibt es ein europaweites Zentrales Testamentsregister (ZTR).

Haben Sie sich auch schon die Frage gestellt, wie sichergestellt werden kann, dass mein Testament im Falle meines Todes auch wirklich gefunden wird?

Die Frage ist durchaus berechtigt, denn Mobilität gewinnt in unserer heutigen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Niemand kann heute mit Gewissheit sagen, wo er später einmal wohnen wird. Gut ist dann zu wissen, dass meine persönlichen Verfügungen, egal wo mein Sterbeort in Europa auch ist, aufgefunden werden.

Sobald bei einem Amtsgericht oder Notar ein Testament oder ein Erbvertrag in Verwahrung genommen wird, wird dies an das ZTR gemeldet. Im Sterbefall benachrichtigt das Standesamt des Sterbeortes das ZTR. Dort wird automatisiert geprüft, ob der Verstorbene Verfügungen von Todes wegen getroffen hat. Allerdings werden nur öffentlich beurkundete Testamente und Erbverträge sowie privatschriftliche Testamente, die bei einem Notar oder dem Amtsgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden, erfasst.

Nicht aufgenommen werden privatschriftliche Testamente, die nur zu Hause oder im Safe aufbewahrt werden. Bisher schon führt die Bundesnotarkammer bereits ein automatisiertes elektronisches Register über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (Zentrales Vorsorgeregister). Hier können auch Privatpersonen ihre Vorsorgeurkunden selbst registrieren.

Weitere Informationen erhalten sie seit dem 01.01.2012 unter: Zentrales Testamentregister oder Vorsorgeregister

 

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