Wer eine Bestattung oder Grabstätte plant, sollte nicht nur an Bestatter, Grabpflege, Trauerfloristik und Grabmal denken. Auch Friedhofsgebühren sind ein wichtiger Teil der Gesamtkosten.
Friedhofsgebühren werden vom jeweiligen Friedhofsträger nach der gültigen Friedhofsgebührenordnung erhoben. Sie können je nach Friedhof, Grabart und gewünschter Leistung unterschiedlich ausfallen.
Dazu können zum Beispiel gehören:
- Gebühren für das Grabnutzungsrecht
- Gebühren für Beisetzung, Graböffnung und Grabschließung
- Gebühren für Trauerhalle oder Aufbahrung
- Verwaltungsgebühren
- Genehmigungsgebühren, etwa bei Grabmalen
- Gebühren für Verlängerungen von Nutzungsrechten
Die FGG erhebt diese Gebühren nicht selbst. Sie hilft aber, sie in der Vorsorge mitzudenken und in die persönliche Planung einzuordnen.
So entsteht ein realistischeres Bild der Gesamtkosten: Bestattung, Friedhofsgebühren, Trauerfloristik, Grabmal und spätere Grabpflege gehören in der Beratung zusammen.





