www.vorsorge-im-pott.de
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[Beitragsbild: Patientenverfügung]Wer für sich selbst vorsorgt und eine Patientenverfügung formuliert, denkt für den Ernstfall gerüstet zu sein und das seinen Wünschen entsprochen wird, doch dies ist in vielen Fällen nicht möglich, weil die Formulierungen zu ungenau sind. In diesen Fällen müssen die Ärtzte ihrer Verpflichtung zur Hilfe nachkommen um sich nicht selbst strafbar zu machen.

Also lassen Sie sich für eine Patientenverfügung von ihrem Hausarzt beraten und fügen sie eine schriftliche Erklärung über ihre Wertevorstellungen hinzu, das macht den Ärzten die Entscheidung häufig einfacher, wie die Geschichte in diesem Artikel aus "Die Zeit" beweist (zum lesen anklicken).

Entsprechende Textvorlagen und Hinweise finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit im Unterpunkt Patientenverfügung (zur Weiterleitung anklicken).

Wenn Sie ihre Angehörigen vollständig entlasten wollen, dann denken Sie auch schon frühzeitig über eine Bestattungsvorsorge und einen Dauergrabpflegevertrag nach. Die Treuhandstelle berät sie gerne.

 

Allgemeine Formulierungen reichen oft nicht aus

Aussagen wie "Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen" können im Einzelfall zu unklar sein. Sinnvoll ist die möglichst konkrete Beschreibung von Behandlungssituationen und gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen.

Beispiele:

  • künstliche Beatmung
  • Wiederbelebung
  • künstliche Ernährung
  • Dialyse
  • Schmerztherapie

Das Bundesjustizministerium empfiehlt ausdrücklich möglichst konkrete Festlegungen.

 

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