www.vorsorge-im-pott.de
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[Beitragsbild: Was im Todesfall getan werden muss]In den ersten Stunden:

  • Arzt rufen, der den Todesschein ausstellt
  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen
  • Verträge und Verfügungen suchen und danach handeln (Willenserklärungen, Bestattungsvorsorge, Dauergrabpflege, ...)
    • vorhandene Grabmal-Wartungs- oder Sicherungsverträge
    • bestehende Grabpflegeaufträge
    • Ansprechpartner für Friedhofsgärtnerei, Bestatter, Steinmetz
    • Friedhof und Grabnummer, falls bekannt
  • Wichtige Unterlagen zusammenstellen:
    • Personalausweis
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Rentenunterlagen
    • Bestattungsvorsorgevertrag
    • Graburkunde
    • vorhandene Grabpflegeverträge
    • vorhandene Grabmal-Wartungs- oder Sicherungsverträge
    • Unterlagen zum Grabmal oder Steinmetz
    • Name des Friedhofs und Grabnummer, falls bekannt
    • Kontaktdaten bereits beauftragter Fachbetriebe
    • Dauergrabpflegevertrag

 Innerhalb von 36 Stunden:

  • Bestatter auswählen und Leistungen vereinbaren (Sarg und Totenbekleidung, ...)
  • Sterbeurkunde ausstellen lassen
  • Erbschein bei Gericht beantragen
  • Krankenkasse informieren
  • Lebens- und Unfallversicherungen informieren.

Innerhalb von 1 bis 2 Tagen:

  • Friedhof und Bestattungsart wählen
  • Grabnutzungsrechte erwerben oder bestehende Grabrechte prüfen
  • Friedhofsgebühren für Grabnutzung, Beisetzung und Trauerhalle klären
  • Termin mit Friedhofsverwaltung für die Bestattung festlegen
  • (bei einer Feuerbestattung) Genehmigung des Krematoriums einholen
  • Terminabsprache mit Pfarrer / Trauerredner

Innerhalb von 2 bis 3 Tagen:

  • Trauerkarten und –anzeigen erstellen und versenden
  • Trauerfloristik abstimmen: Sarg- oder Urnenschmuck, Kränze, Schalen, Trauerhallenschmuck und erster Grabschmuck
  • Friedhofsgärtnerei oder Floristik-Fachbetrieb mit der Trauerfloristik für Trauerhalle und Grab beauftragen
  • Inhalte und Gestaltung der Trauerfeier festlegen
  • Gaststätte für Kaffeetafel reservieren

Nach der Trauerfeier / Beisetzung:

  • Danksagung per Inserat / Brief
  • Finanzansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkasse,

Firma und Behörden geltend machen:

  • Laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen stoppen
  • Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften und Abos
  • Wohnsituation klären (Mietvertrag, Strom, Wasser kündigen)

Wochen nach der Beisetzung:

  • Abräumen des Grabes, nach ca. sechs Wochen
  • Grabanlage und (Dauer-)Grabpflege klären
  • Steinmetz mit Grabmal und evtl. Einfassung beauftragen,

nach ca. sechs Monaten:

  • Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (Sterbe-, Grabnutzungsurkunde, (Dauer-) Grabpflegevertrag, Abrechnungen, Fotos, …)

 

Trauerfloristik und Friedhofsgebühren im Blick behalten

Im Trauerfall entstehen nicht nur Bestattungskosten. Auch Friedhofsgebühren, Trauerfloristik, Grabstätte, Grabmal und spätere Grabpflege müssen bedacht werden.

Die FGG hilft Ihnen, diese Punkte zu ordnen: Was ist sofort zu entscheiden? Was kann später geklärt werden? Und was wurde vielleicht bereits durch Bestattungsvorsorge oder Dauergrabpflege geregelt?

 

Download Broschüre "Todesfall eines Angehörigen"

 

Gut zu wissen

Viele organisatorische Schritte lassen sich vermeiden, wenn bereits eine Bestattungsvorsorge und Dauergrabpflege besteht.

Mehr zur Bestattungsvorsorge
Mehr zur Dauergrabpflege

 

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